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Bildungsurlaub (BU)

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Was ist Bildungsurlaub?

Die Module zum/zur zertifizierten Handtherapeut/in der AfH in Bad Münder können als Bildungsurlaub beantragt werden.
Sie sind nach den Richtlinien der folgenden Bundesländer anerkannte Veranstaltungen der Weiterbildung.

Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 12 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen.

Weiterbildung kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben zu entsprechen. Neue Technologien, Globalisierung und Internationalisierung, politische Neudefinitionen und damit verbundene gesellschaftliche und soziale Umwälzungen greifen tief in den Alltag der Menschen ein. In einer solchen Gesellschaft ist das Recht des Einzelnen, sich weiterzubilden, eine von vielen Institutionen und Organisationen erhobene Forderung. Dies soll aber nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgen, sondern in einem eigens dafür vorgesehen zeitlichen Rahmen.

Bitte bei der Anmeldung zum Seminar oder zur Fortbildung angeben, ob eine Bescheinigung für den Antrag bei dem Arbeitgeber, der Arbeitgeberin benötigt wird.

Berufliche Weiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität.

Antragstellung:
Je nach Bundesland müssen Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub mindestens 6 - 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Ihr Arbeitgeber hat das Recht Ihren Antrag abzulehnen, soweit es zwingende betriebliche Gründe gibt oder die Veranstaltung nicht die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bleibt auch bei Ablehnung bestehen.

Für folgende Länder liegen uns Anerkennungen vor:

Weitere Informationen

finden Sie auf der Internetseite der jeweils zuständigen Behörde.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.