WICHTIGE NEUERUNG:
Das Antragsverfahren von IWiN hat sich geändert.
Melden Sie sich erst beim Bildungsträger an, NACHDEM Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle schriftlich angenommen haben.
Sie können sich schon vor Ihrer Annahme des Förderangebotes einen Teilnehmerplatz für das gewünschte Seminar bei uns reservieren lassen.
IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.
ür die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Wirtschaftliche Veränderungen bedeuten für die Unternehmen einen ständigen Anpassungsprozess, um im Wettbewerb bestehen zu können. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken die Position der Unternehmen im Wettbewerb, Arbeitsplätze werden dadurch gesichert.
Das Programm IWiN fördert gezielt Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Anforderungen einzelner Beschäftigter passgenau ausgerichtet sind. Es leistet somit einen Beitrag zum Strukturwandel in den kleinen und mittleren UnternehmenNiedersachsen.
Durch die Einrichtung von Regionalen Anlaufstellen für ESF-geförderte Weiterbildungin Niedersachsen eine verbesserte Infrastruktur für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in KMU geschaffen.
Die Unternehmen können sich in Fragen der Weiterbildung bei einer der Regionalen Anlaufstellen in Niedersachsen beraten lassen und ihren Antrag auf Förderung der Qualifizierung einzelner Beschäftigter stellen, um einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen zu beantragen. Um Kleinstunternehmen zu unterstützen, können Betriebinhaberinnen und –inhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss für ihre Weiterbildung bekommen.
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine
Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle
Direktbeitrag entsprechend.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://iwin-niedersachsen.de/



